Stand: 10.09.2019
§1 Allgemeines
§1.1 Vertragsgegenstand ist die internetbasierte Planungs- und Verwaltungssoftware „novoworker“, die durch die Novoworker GmbH
bereitgestellt wird. Sie umfasst die in der allgemeinen Programmbeschreibung auf der Webseite www.novoworker.de aufgelisteten Funktionen.
§1.2 Vertragspartner sind die Novoworker GmbH, Am Umspannwerk 11 in 88255 Baindt und der Kunde,
der kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
§1.3 Mit „novoworker“ erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server
der Novoworker GmbH gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen
dieses Vertrages zu nutzen. Berechtigte Nutzer sind alle Angestellten, freien oder durch Dienstleister zur Verfügung gestellten Mitarbeiter des Kunden,
für die ein Nutzerkonto angelegt wurde.
§2 Leistungen
§2.1 Bereitstellung der Leistung: Die Leistung ist als betriebsfähig bereit gestellt, sobald dem Kunden Zugang zum System gewährt wurde.
§2.2 Funktionalität von „novoworker“:
§2.2.1 „novoworker“ ist ein internetbasiertes System zur Personalplanung und -Verwaltung für Betriebe in der Gebäudereinigung und andere
Unternehmen mit vergleichbaren Prozessen. Außerdem bietet „novoworker“ verschiedene Funktionen zur Dokumentation und Auswertung von Arbeitszeiten.
§2.3 Datensicherung
§2.3.1 Die Novoworker GmbH erstellt in automatisierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Sicherungen der Daten,
die durch die Nutzung von „novoworker“ erzeugt werden. Datensicherungen werden, auf den von der Novoworker GmbH
gemieteten Servern aufbewahrt. Der Zugriff durch Dritte ist ausgeschlossen.
§2.3.2 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art.
Diese unterliegen längerfristiger Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist.
§2.4 Support
§2.4.1 Die Novoworker GmbH ermöglicht den Kunden die Kontaktaufnahme durch die Bereitstellung eines Email-Supports und
einer Hotline zur Entgegennahme von Störungsmeldungen zu den auf der Website www.novoworker.de aufgeführten Servicezeiten.
§2.5 Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
§2.5.1 Der Zugriff auf „novoworker“ erfolgt mittels Telekommunikation. Voraussetzungen für die Nutzung von „novoworker“ sind insbesondere:
• Internetzugang (siehe §2.5.3)
• PC mit Betriebssystem in aktueller Version sowie einer Prozessor-Taktgeschwindigkeit von min. 2,5 GHz und einem Arbeitsspeicher von min. 4 GB Kapazität.
• Internetbrowser in aktuellster Version mit aktivierter Cookie-Funktion und aktiviertem JavaScript.
§2.5.2 Die Novoworker GmbH empfiehlt aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen die Nutzung des Browsers Chrome von Google
in der jeweils aktuellsten Version. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen
vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
§2.5.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Internetzugang über eine ausreichend große Bandbreite verfügt.
§2.6 Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von „novoworker“
Es wird eine 99-prozentige Erreichbarkeit der Software gewährleistet. Ausgenommen hiervon sind Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder
der Vornahme von Aktualisierungen und Verbesserungen. Des Weiteren ausgenommen sind Zeiten der Störung, die aufgrund des Zustandes der nicht von der
Novoworker GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen bereit zu stellender Infrastruktur entstanden sind sowie Störungszeiten, die nicht von
der Novoworker GmbH bzw. ihres Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Bei einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit
von „novoworker“ aufgrund von Updates werden alle Nutzer rechtzeitig per Email benachrichtigt. Sollte der Dienst von „novoworker“ durch die
Novoworker GmbH eingestellt werden, weil diese den Betrieb nicht fortführen kann, werden die durch die Nutzung von „novoworker“
generierten Daten dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt.
§3 Nutzungsrecht
§3.1 Die Novoworker GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag
angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der mit der Software verbundenen Funktionalität bestimmungsgemäß zu nutzen.
§3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, „novoworker“ über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten
nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, „novoworker“ oder Teile davon zu vervielfältigen,
zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§3.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung oder einer schuldhaften Ermöglichung der Nutzung von „novoworker“ durch Dritte hat der
Kunde jeweils eine Vertragsstrafe von jeweils viertausend Euro zu entrichten. Die Novoworker GmbH hat darüber hinaus die Möglichkeit,
Schadensersatz geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§4 Datenschutz
§4.1 Soweit auf unseren Webseiten personenbezogene Daten (z.B Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies,
soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten ohne Zustimmung des Kunden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein hundertprozentiger Schutz
der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die Nutzung von „novoworker“ personenbezogene Daten, so garantiert er,
dass er dazu nach den anwendbaren, insb. deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Zuwiderhandeln
die Novoworker GmbH von jeglichen Ansprüchen durch Dritte frei.
§4.3 Die Novoworker GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden. Lediglich auf Anweisung des Kunden ist die
Novoworker GmbH berechtigt, kundenspezifische Daten zu verarbeiten beziehungsweise zu nutzen. Insbesondere ist es der Novo Clean
Dienstleistungen GmbH nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen.
§4.4 Während des Geltungszeitraumes dieses Vertrages ist die Novoworker GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich zulässigen
Bereichs zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B zur Abrechnung von Leistungen) ermächtigt. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages
ist die Novoworker GmbH nicht weiter berechtigt, diese Daten zu nutzen. Sie wird die Löschung der Daten innerhalb von 90 Tagen nach
Vertragsende vornehmen. Die Daten können dem Kunden gegen Kostenerstattung auf einem Datenträger übergeben werden.
§4.5 Die Novoworker GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß §9 BDSG.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation sowie sonstigen Systemkomponenten von „novoworker“
zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung
der Erfordernisse zu §9 BDSG sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs mit persönlichen Daten im Rahmen des Betriebes von „novoworker“.
§5 Preise, Laufzeit, Kündigung, Zahlungsbedingungen
§5.1 Es gelten die Preise und Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite www.novoworker.de dargestellt wurden.
Nach Wahl des Leistungspakets und Abschluss des Nutzungsvertrages werden die Kosten in einer entsprechenden Bestellbestätigung nochmals aufgestellt
und dem Kunden per Email zugesendet. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Informationen zu weiteren Leistungen und Konditionen werden auf der
Webseite www.novoworker.de aufgeführt.
§5.2 Die Novoworker GmbH garantiert dem Kunden konstante Lizenzgebühren für mindestens zwei Jahre ab Vertragsabschluss.
Nach diesem Zeitraum behält sich die Novoworker GmbH vor, Preisanpassungen vorzunehmen.
§5.3 Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Vertragsdauer beträgt einen Monat. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat,
soweit nicht bis zum Monatsende gekündigt wird.
§5.4 Die Kündigung des Vertrages zur Nutzung von „novoworker“ bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (inkl. eigenhändiger Unterschrift)
und ist z.B. per Fax, per Post oder eingescannt per Email an die beträgt (Adresse siehe Impressum) zu übersenden;
die elektronische Kündigungsform ist ausgeschlossen.
§5.5 Eine außerordentliche Kündigung durch die Novoworker GmbH ist jederzeit möglich.
§5.6 Eine außerordentliche Kündigung wegen einer groben Pflichtverletzung durch den Kunden ist nur nach vorhergehender schriftlicher Abmahnung,
unter Beachtung einer zwölftägigen Frist, möglich. Hat der Kündigungsersteller länger als zwölf Tage Kenntnis von den Umständen,
die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen, kann die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände gestützt werden.
§5.7 Sollte der Kunde zwei Monate mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug sein, kann die Novoworker GmbH,
ungeachtet vorheriger Bestimmungen und ohne Einhaltung von Fristen, den Nutzungsvertrag kündigen.
§5.8 Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung wird das System im vollem Umfang für 3 Monate kostenfrei zur verfügung gestellt.
§6 Zahlung
§6.1 Zahlung per Lastschrifteinzug §6.11 Das Bezahlverfahren per Lastschrifteinzug steht beim Updatevorgang des „novoworker“-Zuganges zur Verfügung.
Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens gibt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis zum Lastschrifteinzug
von seinem angegebenen Konto in Deutschland. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher,
dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass das angegebene Konto
über ausreichende Deckung verfügt.
§6.12 Bei der Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ist seitens des Kunden die Angabe weiterer personenbezogener Daten (Vorname, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) sowie die Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC) notwendig. Dies geschieht zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung des
Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung seine persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung,
E-Mail-Adresse) auf Richtigkeit zu überprüfen.
§6.13 Eine Übersicht über die bestellten Pakete und die betreffenden Leistungszeiträume erhält der Kunde unmittelbar nach dem Bestellvorgang
per E-Mail, an seine beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse.
§6.14 Die Rechnung erhält der Kunde ebenfalls an die beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse.
§6.15 Der Einzug der jeweiligen Forderung erfolgt durch die Bank frühestens drei Kalendertage nach Rechnungsstellung.
Das Finanzunternehmen nimmt den Einzug unter Verwendung der Gläubigeridentifikationsnummer DE8784518464 vor. Die Vorabankündigung des Einzugs erhält
der Kunde zusammen mit der Rechnung. Es wird hiermit vereinbart, dass die Vorabankündigungsfrist fünf Tage beträgt.
§6.16 Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates wird verzichtet. Der Verzicht wird hiermit gegenüber der Bank des Kunden,
der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
§6.17 Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus
von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern,
so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag,
der jeweils gültigen Rücklastschriftgebühr sowie der Bearbeitungsgebühr nach §7.1 spätestens nach 14 Werktagen eingezogen werden können.
§6.18 Zahlung per Paypal
§7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere:
§7.1 die vereinbarte Nutzungsgebühr fristgerecht zahlen. Für nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschriften hat der Kunden die für die
Novoworker GmbH entstandenen Kosten plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zzgl. Mwst zu erstatten;
§7.2 die ihm und weiteren Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim halten, nicht an Unberechtigte weitergeben und vor dem Zugriff
Dritter schützen. Sollte der Verdacht seitens des Kunden bestehen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen zugegangen sind,
wird er umgehend die Novoworker GmbH darüber informieren;
§7.3 dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (z.B bei Übernahme von Daten Dritter auf Server der
Novoworker GmbH) berücksichtigt werden;
§7.4 den Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu
Werbezwecken missbraucht (Spamming);
§7.5 Mängel an Vertragsleistungen der Novoworker GmbH unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige
aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies ein Mitverschulden dar. Soweit die Novoworker GmbH durch Unterlassung oder
Verspätung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern,
den Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen;
§7.6 es zu unterlassen selbst oder durch Dritte Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Datennetze bzw. Programme der
Novoworker GmbH einzugreifen bzw. eingreifen zu lassen;
§7.7 nach §4 erforderliche Einwilligungen von Betroffenen einholen, bevor er bei der Nutzung von „novoworker“ personenbezogene Daten erhebt
oder verarbeitet und dies nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist;
§7.8 die von ihm autorisierten Nutzer dazu verpflichten, alle in § 4 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
§7.9 „novoworker“ nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Information mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
übermitteln und auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen,
sexuell anstößig bzw. pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen
oder das Ansehen der Novoworker GmbH schädigen können;
§7.10 regelmäßig eigene Sicherungskopien von relevanten Informationen, wie zum Beispiel der Mitarbeiterkartei, durch einen Download (Export) erstellen.
Unberührt davon bleibt die Verpflichtung der Novoworker GmbH zur Datensicherung gemäß §2.
§8 Haftung
§8.1 Die Novoworker GmbH haftet nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung
der Novoworker GmbH auf Schadensersatz (gem. § 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen;
§8. 1 und 8.2 bleiben unberührt.
§8.2 Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von
Sicherungskopien angefallen wäre.
§8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Höhere Gewalt
§9.1 Die Novoworker GmbH ist von der Erfüllung der Leistung aus diesem Vertrag im Falle und für die Dauer höherer Gewalt befreit,
soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten dieses Zustandes nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
§9.2 Umstände höherer Gewalt sind zum Beispiel:
• von der Novoworker GmbH nicht zu vertretende Feuer/Explosionen oder Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen
• Krieg, Unruhen, Streiks, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen sowie weitere von der Novoworker GmbH nicht zu vertretende Umstände
• nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets oder des Stromnetzes
§9.3 Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§10 Schlussbestimmungen
§10.1 Die Produktbeschreibung ist in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Nutzungsvertrages.
§10.2 Weicht eine Individualabrede mit dem Kunden von den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbestimmungen ab, so hat diese gemäß
§ 305b BGB Vorrang. Eine von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Individualabrede hat Gültigkeit, wenn diese Vereinbarung in
schriftlicher Vertragsform vorliegt oder von der Novoworker GmbH via Email eindeutig bestätigt wurde.
§10.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Novo Clean
Dienstleistungen GmbH auf Dritte übertragen.
§10.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§10.4 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§10.5 Für die vertragliche Beziehung findet deutsches materielles Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Novoworker GmbH.
§1 Allgemeines
§1.1 Vertragsgegenstand ist die internetbasierte Planungs- und Verwaltungssoftware „novoworker“, die durch die Novoworker GmbH
bereitgestellt wird. Sie umfasst die in der allgemeinen Programmbeschreibung auf der Webseite www.novoworker.de aufgelisteten Funktionen.
§1.2 Vertragspartner sind die Novoworker GmbH, Am Umspannwerk 11 in 88255 Baindt und der Kunde,
der kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
§1.3 Mit „novoworker“ erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server
der Novoworker GmbH gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen
dieses Vertrages zu nutzen. Berechtigte Nutzer sind alle Angestellten, freien oder durch Dienstleister zur Verfügung gestellten Mitarbeiter des Kunden,
für die ein Nutzerkonto angelegt wurde.
§2 Leistungen
§2.1 Bereitstellung der Leistung: Die Leistung ist als betriebsfähig bereit gestellt, sobald dem Kunden Zugang zum System gewährt wurde.
§2.2 Funktionalität von „novoworker“:
§2.2.1 „novoworker“ ist ein internetbasiertes System zur Personalplanung und -Verwaltung für Betriebe in der Gebäudereinigung und andere
Unternehmen mit vergleichbaren Prozessen. Außerdem bietet „novoworker“ verschiedene Funktionen zur Dokumentation und Auswertung von Arbeitszeiten.
§2.3 Datensicherung
§2.3.1 Die Novoworker GmbH erstellt in automatisierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Sicherungen der Daten,
die durch die Nutzung von „novoworker“ erzeugt werden. Datensicherungen werden, auf den von der Novoworker GmbH
gemieteten Servern aufbewahrt. Der Zugriff durch Dritte ist ausgeschlossen.
§2.3.2 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art.
Diese unterliegen längerfristiger Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist.
§2.4 Support
§2.4.1 Die Novoworker GmbH ermöglicht den Kunden die Kontaktaufnahme durch die Bereitstellung eines Email-Supports und
einer Hotline zur Entgegennahme von Störungsmeldungen zu den auf der Website www.novoworker.de aufgeführten Servicezeiten.
§2.5 Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
§2.5.1 Der Zugriff auf „novoworker“ erfolgt mittels Telekommunikation. Voraussetzungen für die Nutzung von „novoworker“ sind insbesondere:
• Internetzugang (siehe §2.5.3)
• PC mit Betriebssystem in aktueller Version sowie einer Prozessor-Taktgeschwindigkeit von min. 2,5 GHz und einem Arbeitsspeicher von min. 4 GB Kapazität.
• Internetbrowser in aktuellster Version mit aktivierter Cookie-Funktion und aktiviertem JavaScript.
§2.5.2 Die Novoworker GmbH empfiehlt aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen die Nutzung des Browsers Chrome von Google
in der jeweils aktuellsten Version. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen
vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Kunden.
§2.5.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Internetzugang über eine ausreichend große Bandbreite verfügt.
§2.6 Verfügbarkeit bzw. Nichtverfügbarkeit von „novoworker“
Es wird eine 99-prozentige Erreichbarkeit der Software gewährleistet. Ausgenommen hiervon sind Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder
der Vornahme von Aktualisierungen und Verbesserungen. Des Weiteren ausgenommen sind Zeiten der Störung, die aufgrund des Zustandes der nicht von der
Novoworker GmbH bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen bereit zu stellender Infrastruktur entstanden sind sowie Störungszeiten, die nicht von
der Novoworker GmbH bzw. ihres Erfüllungsgehilfen verursacht sind. Bei einer vorübergehenden Einschränkung der Verfügbarkeit
von „novoworker“ aufgrund von Updates werden alle Nutzer rechtzeitig per Email benachrichtigt. Sollte der Dienst von „novoworker“ durch die
Novoworker GmbH eingestellt werden, weil diese den Betrieb nicht fortführen kann, werden die durch die Nutzung von „novoworker“
generierten Daten dem jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt.
§3 Nutzungsrecht
§3.1 Die Novoworker GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag
angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der mit der Software verbundenen Funktionalität bestimmungsgemäß zu nutzen.
§3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, „novoworker“ über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten
nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, „novoworker“ oder Teile davon zu vervielfältigen,
zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§3.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung oder einer schuldhaften Ermöglichung der Nutzung von „novoworker“ durch Dritte hat der
Kunde jeweils eine Vertragsstrafe von jeweils viertausend Euro zu entrichten. Die Novoworker GmbH hat darüber hinaus die Möglichkeit,
Schadensersatz geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§4 Datenschutz
§4.1 Soweit auf unseren Webseiten personenbezogene Daten (z.B Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies,
soweit möglich, auf freiwilliger Basis. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten ohne Zustimmung des Kunden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein hundertprozentiger Schutz
der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die Nutzung von „novoworker“ personenbezogene Daten, so garantiert er,
dass er dazu nach den anwendbaren, insb. deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Zuwiderhandeln
die Novoworker GmbH von jeglichen Ansprüchen durch Dritte frei.
§4.3 Die Novoworker GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Diese Verantwortung obliegt ausschließlich dem Kunden. Lediglich auf Anweisung des Kunden ist die
Novoworker GmbH berechtigt, kundenspezifische Daten zu verarbeiten beziehungsweise zu nutzen. Insbesondere ist es der Novo Clean
Dienstleistungen GmbH nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen.
§4.4 Während des Geltungszeitraumes dieses Vertrages ist die Novoworker GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich zulässigen
Bereichs zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B zur Abrechnung von Leistungen) ermächtigt. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages
ist die Novoworker GmbH nicht weiter berechtigt, diese Daten zu nutzen. Sie wird die Löschung der Daten innerhalb von 90 Tagen nach
Vertragsende vornehmen. Die Daten können dem Kunden gegen Kostenerstattung auf einem Datenträger übergeben werden.
§4.5 Die Novoworker GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß §9 BDSG.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation sowie sonstigen Systemkomponenten von „novoworker“
zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung
der Erfordernisse zu §9 BDSG sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs mit persönlichen Daten im Rahmen des Betriebes von „novoworker“.
§5 Preise, Laufzeit, Kündigung, Zahlungsbedingungen
§5.1 Es gelten die Preise und Leistungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite www.novoworker.de dargestellt wurden.
Nach Wahl des Leistungspakets und Abschluss des Nutzungsvertrages werden die Kosten in einer entsprechenden Bestellbestätigung nochmals aufgestellt
und dem Kunden per Email zugesendet. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Informationen zu weiteren Leistungen und Konditionen werden auf der
Webseite www.novoworker.de aufgeführt.
§5.2 Die Novoworker GmbH garantiert dem Kunden konstante Lizenzgebühren für mindestens zwei Jahre ab Vertragsabschluss.
Nach diesem Zeitraum behält sich die Novoworker GmbH vor, Preisanpassungen vorzunehmen.
§5.3 Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Vertragsdauer beträgt einen Monat. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat,
soweit nicht bis zum Monatsende gekündigt wird.
§5.4 Die Kündigung des Vertrages zur Nutzung von „novoworker“ bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (inkl. eigenhändiger Unterschrift)
und ist z.B. per Fax, per Post oder eingescannt per Email an die beträgt (Adresse siehe Impressum) zu übersenden;
die elektronische Kündigungsform ist ausgeschlossen.
§5.5 Eine außerordentliche Kündigung durch die Novoworker GmbH ist jederzeit möglich.
§5.6 Eine außerordentliche Kündigung wegen einer groben Pflichtverletzung durch den Kunden ist nur nach vorhergehender schriftlicher Abmahnung,
unter Beachtung einer zwölftägigen Frist, möglich. Hat der Kündigungsersteller länger als zwölf Tage Kenntnis von den Umständen,
die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen, kann die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände gestützt werden.
§5.7 Sollte der Kunde zwei Monate mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug sein, kann die Novoworker GmbH,
ungeachtet vorheriger Bestimmungen und ohne Einhaltung von Fristen, den Nutzungsvertrag kündigen.
§5.8 Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung wird das System im vollem Umfang für 3 Monate kostenfrei zur verfügung gestellt.
§6 Zahlung
§6.1 Zahlung per Lastschrifteinzug §6.11 Das Bezahlverfahren per Lastschrifteinzug steht beim Updatevorgang des „novoworker“-Zuganges zur Verfügung.
Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens gibt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis zum Lastschrifteinzug
von seinem angegebenen Konto in Deutschland. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher,
dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass das angegebene Konto
über ausreichende Deckung verfügt.
§6.12 Bei der Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens ist seitens des Kunden die Angabe weiterer personenbezogener Daten (Vorname, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) sowie die Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN und BIC) notwendig. Dies geschieht zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung des
Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung seine persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Bankverbindung,
E-Mail-Adresse) auf Richtigkeit zu überprüfen.
§6.13 Eine Übersicht über die bestellten Pakete und die betreffenden Leistungszeiträume erhält der Kunde unmittelbar nach dem Bestellvorgang
per E-Mail, an seine beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse.
§6.14 Die Rechnung erhält der Kunde ebenfalls an die beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse.
§6.15 Der Einzug der jeweiligen Forderung erfolgt durch die Bank frühestens drei Kalendertage nach Rechnungsstellung.
Das Finanzunternehmen nimmt den Einzug unter Verwendung der Gläubigeridentifikationsnummer DE8784518464 vor. Die Vorabankündigung des Einzugs erhält
der Kunde zusammen mit der Rechnung. Es wird hiermit vereinbart, dass die Vorabankündigungsfrist fünf Tage beträgt.
§6.16 Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates wird verzichtet. Der Verzicht wird hiermit gegenüber der Bank des Kunden,
der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.
§6.17 Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus
von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern,
so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag,
der jeweils gültigen Rücklastschriftgebühr sowie der Bearbeitungsgebühr nach §7.1 spätestens nach 14 Werktagen eingezogen werden können.
§6.18 Zahlung per Paypal
§7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere:
§7.1 die vereinbarte Nutzungsgebühr fristgerecht zahlen. Für nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschriften hat der Kunden die für die
Novoworker GmbH entstandenen Kosten plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zzgl. Mwst zu erstatten;
§7.2 die ihm und weiteren Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim halten, nicht an Unberechtigte weitergeben und vor dem Zugriff
Dritter schützen. Sollte der Verdacht seitens des Kunden bestehen, dass Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen zugegangen sind,
wird er umgehend die Novoworker GmbH darüber informieren;
§7.3 dafür Sorge tragen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte (z.B bei Übernahme von Daten Dritter auf Server der
Novoworker GmbH) berücksichtigt werden;
§7.4 den Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu
Werbezwecken missbraucht (Spamming);
§7.5 Mängel an Vertragsleistungen der Novoworker GmbH unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige
aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies ein Mitverschulden dar. Soweit die Novoworker GmbH durch Unterlassung oder
Verspätung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern,
den Ersatz des durch den Mangel entstandenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen;
§7.6 es zu unterlassen selbst oder durch Dritte Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Datennetze bzw. Programme der
Novoworker GmbH einzugreifen bzw. eingreifen zu lassen;
§7.7 nach §4 erforderliche Einwilligungen von Betroffenen einholen, bevor er bei der Nutzung von „novoworker“ personenbezogene Daten erhebt
oder verarbeitet und dies nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist;
§7.8 die von ihm autorisierten Nutzer dazu verpflichten, alle in § 4 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
§7.9 „novoworker“ nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Information mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
übermitteln und auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen,
sexuell anstößig bzw. pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen
oder das Ansehen der Novoworker GmbH schädigen können;
§7.10 regelmäßig eigene Sicherungskopien von relevanten Informationen, wie zum Beispiel der Mitarbeiterkartei, durch einen Download (Export) erstellen.
Unberührt davon bleibt die Verpflichtung der Novoworker GmbH zur Datensicherung gemäß §2.
§8 Haftung
§8.1 Die Novoworker GmbH haftet nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung
der Novoworker GmbH auf Schadensersatz (gem. § 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen;
§8. 1 und 8.2 bleiben unberührt.
§8.2 Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von
Sicherungskopien angefallen wäre.
§8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Höhere Gewalt
§9.1 Die Novoworker GmbH ist von der Erfüllung der Leistung aus diesem Vertrag im Falle und für die Dauer höherer Gewalt befreit,
soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten dieses Zustandes nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
§9.2 Umstände höherer Gewalt sind zum Beispiel:
• von der Novoworker GmbH nicht zu vertretende Feuer/Explosionen oder Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen
• Krieg, Unruhen, Streiks, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen sowie weitere von der Novoworker GmbH nicht zu vertretende Umstände
• nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets oder des Stromnetzes
§9.3 Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§10 Schlussbestimmungen
§10.1 Die Produktbeschreibung ist in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Nutzungsvertrages.
§10.2 Weicht eine Individualabrede mit dem Kunden von den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbestimmungen ab, so hat diese gemäß
§ 305b BGB Vorrang. Eine von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Individualabrede hat Gültigkeit, wenn diese Vereinbarung in
schriftlicher Vertragsform vorliegt oder von der Novoworker GmbH via Email eindeutig bestätigt wurde.
§10.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Novo Clean
Dienstleistungen GmbH auf Dritte übertragen.
§10.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
§10.4 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§10.5 Für die vertragliche Beziehung findet deutsches materielles Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Novoworker GmbH.