Kommt ein Fuhrparkleiter seinen Pflichten nicht nach, kann er für etwaige Konsequenzen aus der Nichtdurchführung des Führerscheinchecks haftbar gemacht werden. Denn bei der Bereitstellung von Fahrzeugen muss der Arbeitgeber wissen, ob der Arbeitnehmer auch aktuell noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (§ 21 Abs. 1 Nr.2 StVG).
Novoworker erinnert den Mitarbeiter automatisch an die regelmäßige Führerscheinkontrolle und wickelt sie unkompliziert ab. Dabei wird dem Mitarbeiter ein NFC-Chip zugewiesen und am Führerschein angebracht. Von nun an wird der Mitarbeiter alle drei Monate automatisch von Novoworker auf die bevorstehende Führerscheinkontrolle hingewiesen. Der Mitarbeiter „chippt" seinen Führerschein einfach mit dem Smartphone an und die Führerscheinprüfungsdaten werden in Echtzeit an den Vorgesetzten bzw. Fuhrparkleiter übermittelt. (Vorname, Nachname, Datum der letzten Meldung)